Leistungsspektrum

Untersuchung der Tauchtauglicheit für Sporttaucher

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Untersuchung der Tauchtauglicheit für Sporttaucher

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Untersuchung der Tauchtauglicheit für Sporttaucher

Eine große Anzahl von Tauchunfällen sind auf gesundheitliche Ursachen zurück- führen. Aus diesem Grunde verlangen viele Tauchverbände und -vereine, sowie viele Tauchbasen im In- und Ausland die regelmäßige Durchführung einer medizinischen Untersuchung zur Bestätigung der Tauchtauglichkeit. Sie dient der eigenen Sicherheit, aber auch der der Tauchpartner. Darüber hinaus stellt die Untersuchung eine echte Gesundheitsfürsorge dar.

Die Untersuchung stellt keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen dar. Ich biete die Tauchtauglichkeitsunteruchung nach den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM).

Die Untersuchung umfasst eine gründliche körperliche Untersuchung mit tauchspezifischen Aspekten wie der Inspektion des Trommelfells und Beurteilung des Druckausgleichs. Die apparative Untersuchungen der Spirometrie und des Ruhe-EKGs dienen zur Beurteilung der Lungen- und Herzfunktion. Ab dem 40. Lebensjahr empfielt die GTÜM die Durchführung eines Belastungs-EKGs (Ergometrie) zur Erfassung der kardivaskulären Leistungsfähigkeit und Erkennung kardivaskulärer Erkrankungen.

Auf Grund von eventuellen Auffälligkeiten im Rahmen der klinischen Untersuchungen können weitere fachärztliche Untersuchungen erforderlich werden. Diese erfolgen dann in aller Regel auf Kosten der Krankenkasse.

Sofern Sie Vorerkrankungen haben und Medikamente einnehmen bitte ich Sie um eine Aufstellung, welche Sie mir zur Untersuchung vorlegen können, damit auch individuelle, tauchspezifische Aspekte und Risiken besprochen werden können. Als Vorlage zum Ausdrucken und Ausfüllen verwenden Sie den Untersuchungsbogen der GTÜM (Teil A Krankheitsvorgeschichte).

Die GTÜM empfiehlt bislang gesunden Tauchern jünger als 40 Jahren regelmäßige Untersuchungen alle 3 Jahre. Da etwas ab dem 40. Lebensjahr die Häufigkeit von Herzkreislauf- und Stoffwechsellerkrankungen signifikant ansteigt, wird ab dem 40. Lebensjahr ein Untersuchungsintervall von 1 Jahr empfohlen. Für Kinder und Judendliche wird bis zum 18. Lebensjahr ebenfalls ein Untersuchungsintervall von mindenstens einem Jahr empfohlen.

Die Abrechnung der Untersuchung erfolgt nach der Empfehlung der GTÜM und den Vorgaben der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ).